Systemische Therapie - Kostenerstattung durch Krankenkassen?
Grundsätzliches
Bei Kostenerstattungen ist stets zu berücksichtigen, dass es beim Abschluss von Arbeitsunfähigkeits-, Lebens- und privaten Krankenversicherungen erhebliche Risikozuschläge geben kann, wenn Sie bei der Gesundheitsprüfung angeben müssen, dass Sie in psychotherapeutischer Behandlung gewesen sind. Entscheiden Sie sich dafür, ihre Therapie privat zu finanzieren sind weder Sie noch ich dazu verpflichtet, hierzu Angaben gegenüber Versicherungen zu machen.
Einzeltherapie:
Privatversicherte, Beihilfe, Heilpraktiker-Zusatzversicherung, Berufsgenossenschaften
Die Systemische Therapie wird gegebenenfalls von Ihrer privaten Krankenkasse übernommen. Ausschlaggebend ist ihr individueller Versicherungsvertrag. Auch die Beihilfe oder Zusatzversicherungen für Heilpraktiker-Behandlungen sowie einige Berufsgenossenschaften erstatten Ihnen je nach gebuchtem Versicherungspaket ggf. die Kosten für eine Einzeltherapie. Die Erstattungshöhe richtet sich nach ihrem individuellen Versicherungsvertrag. Wünschen Sie eine Erstattung, so sprechen Sie die Behandlung bitte in jedem Fall zuvor mit Ihrer Versicherung ab.
Einzeltherapie:
Gesetzlich Versicherte (ohne Zusatzversicherung für Heilpraktiker)
Die systemische Therapie ist vom Wissenschaftsbeirat (WBA) als Psychotherapieverfahren sowohl für Kinder- und Jugendliche, als auch für Erwachsene anerkannt. Die Kosten werden leider trotz der wissenschaftlich nachgewiesenen Wirksamkeit und Effizienz derzeit nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die „Systemische Psychotherapie“ (in Anlehnung an die bisherigen „Richtlinienverfahren“) passierte derzeit die sozialrechtlichen Zulassungsverfahren – für eine Grundversorgung wird es jedoch noch Jahre dauern. Daher ist grundsätzlich nicht von einer Kostenübernahgme auszugehen.
Einzeltherapie:
Möglichkeit der Erstattung im „Kostenerstattungsverfahren bei Unterversorgung“. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse
Sie als Patient können Ihre Krankenkasse auf eine akute Problemsituation hinweisen und nachweisen, dass die eine systemische Therapie benötigen da sie anderweitig keinen Therapieplatz bekommen.
Falls Sie also erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit einen Therapieplatz in Ihrer Nähe finden würden, können Sie bei Ihrer Krankenkasse anfragen, ob und in welcher Höhe sie auf dem Wege „des Kostenerstattungsverfahrens“ die Behandlung für eine systemische Psychotherapie übernehmen würde. In der Regel sind hier Nachweise über die Bemühungen und die entsprechenden Ablehnungen vorzulegen.
Diesen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse müssen sie in jedem Fall vor Behandlungsbeginn stellen. Die Therapie darf erst aufgenommen und begonnen werden, nachdem die Kasse ihrem Antrag stattgegeben hat. Stimmt die Krankenkasse zu, auf dieser Abrechnungsgrundlage eine Therapie ganz oder teilweise zu übernehmen, funktioniert dies zumeist nach dem „Kostenerstattungsverfahren“: Sie als Patient erhalten jeweils eine Rechnung über die Behandlung die sie bezahlen und anschließend bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Entsprechend der vorherigen Zusage erstattet die Krankenkasse den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise.
Paartherapie und Familientherapie:
Gesetzlich Versicherte, Privatversicherte, Beihilfe
Die Kosten der Paartherapie oder Familientherapie werden grundsätzlich weder von gesetzlichen noch von privaten Krankenkassen oder der Beihilfe übernommen. Paar- und Familientherapeutische Behandlungen gehören zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) und sind somit von Ihnen persönlich als Selbstzahlerleistung zu tragen. Allerdings haben Sie in der Regel der Situation entsprechend die Möglichkeit, die Therapiekosten gemäß § 33 EstG unter "außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art" steuerlich abzusetzen.
KONTAKT
Psychologische Privatpraxis Eva-Maria Meierkord
Diplom-Psychologin, Systemische Therapeutin, Systemische Familientherapeutin
Friedrichstrasse 16 | 44137 Dortmund
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